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Datum : 16.05.2014

Titel :
Europawahl 2014: Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne

Meldung : Wiesbaden (ots) - Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtung verlegt oder verloren haben, können dennoch bei der Europawahl am 25. Mai 2014 wählen. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, ist dafür aber Voraussetzung, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen. Weitere Auskünfte gibt: Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863 OTS: Der Bundeswahlleiter newsroom: http://www.presseportal.de/pm/74247 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2 Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an: Der Bundeswahlleiter Telefon: (0611) 75-3444 E-Mail: presse@destatis.de

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