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Datum : 16.05.2014

Titel :
DGAP-HV: Swarco Traffic Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2014 in Gaggenau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Meldung : Swarco Traffic Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 16.05.2014 15:27 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- SWARCO Traffic Holding AG München ISIN: DE0007236309 Einladung zur Hauptversammlung 2014 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 30. Juni 2014, 14:00 Uhr, in den Räumen der Dambach-Werke GmbH, Adolf-Dambach-Straße, D-76571 Gaggenau. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SWARCO Traffic Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte für die SWARCO Traffic Holding AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2013 Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter http://www.swarco.com/sth-ag im Bereich Investor Relations/Hauptversammlungen zugänglich und können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bodenseestraße 113, 81243 München, eingesehen werden. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit Zugänglichmachung der Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan. Ungeachtet dessen werden sie den Aktionären auf Anfrage einmalig, unverzüglich und kostenfrei per einfacher Post zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Karlsruhe, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. Der Abschlussprüfer nimmt auch die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts nach § 37 w und § 37 y Wertpapierhandelsgesetz für das Geschäftsjahr 2014 vor, soweit diese erfolgt. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nach § 14 der Satzung der SWARCO Traffic Holding AG alle Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 23. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden: SWARCO Traffic Holding AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 9. Juni 2014, 00:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag), zu beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter vorgenannter Adresse bis zum Ablauf des 23. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und haben in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintritts- und Stimmkarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Stimmrechtsvertretung Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen oder können, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre können für die Vollmachterteilung den Vollmachtabschnitt auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen; ein entsprechendes Vollmachtformular ist im Internet unter http://www.swarco.com/sth-ag im Bereich Investor Relations/Hauptversammlungen abrufbar. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: E-Mail: sthag-hv2014@computershare.de Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen, Instituten oder Unternehmen, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich durch von der SWARCO Traffic Holding AG als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der Gesellschaft bei der Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Ohne Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform erteilt werden. Dazu kann das auf der Eintrittskarte vorgesehene Vollmacht- und Weisungsformular verwendet werden. In Textform erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens Freitag, den 27. Juni 2014, 12:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift eingegangen sein: SWARCO Traffic Holding AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Später eingehende Vollmachten können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Hinweise zum Vollmachtverfahren finden sich auf der Ihnen übersandten Eintritts- und Stimmkarte sowie unter der genannten Internetseite. Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der SWARCO Traffic Holding AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 30. Mai 2014, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie das entsprechende Ergänzungsverlangen an folgende Adresse: SWARCO Traffic Holding AG Vorstand Bodenseestraße 113 81243 München Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.swarco.com/sth-ag im Bereich Investor Relations/Hauptversammlungen veröffentlicht. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG und sonstige Anfragen von Aktionären Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft ausschließlich an SWARCO Traffic Holding AG Herrn Max J. Heinzle Bodenseestraße 113 81243 München Telefax: +49 7022 6025-109 oder per E-Mail an sthag-hv2014@computershare.de zu richten. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.swarco.com/sth-ag im Bereich Investor Relations/Hauptversammlungen veröffentlicht. Dabei werden die bis zum 15. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ), bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Ungeachtet der Zugänglichmachung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen nach den vorstehenden Absätzen ist es den Aktionären selbstverständlich unbenommen, in der Hauptversammlung Anträge und gegebenenfalls Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der Internetadresse http://www.swarco.com/sth-ag im Bereich Investor Relations/Hauptversammlungen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der SWARCO Traffic Holding AG auf insgesamt 8.840.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung 2.738 Stück eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung nach § 124a AktG Die nach § 124a AktG gesetzlich geforderten Angaben, Erläuterungen und Informationen zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung sind über folgende Internetseite der SWARCO Traffic Holding AG im Bereich Investor Relations/Hauptversammlungen zugänglich: http://www.swarco.com/sth-ag Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben. München, im Mai 2014 SWARCO Traffic Holding AG Der Vorstand --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Swarco Traffic Holding AG Bodenseestr. 113 81243 München Deutschland E-Mail: sthag-hv2014@computershare.de Internet: http://www.swarco.com/sth-ag Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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